Liebe Patientinnen und Patienten,
leider ist unsere Warteliste für gesetzlich Versicherte vorübergehend geschlossen. Wir vergeben ca. 30 Wartelistenplätze und diese Anzahl ist aktuell erreicht. Sobald wir wieder Plätze auf unserer Warteliste vergeben können, informieren wir darüber an dieser Stelle. Voraussetzung für die Aufnahme auf unserer Warteliste ist ein vorheriger Termin in unserer Sprechstunde (genauere Informationen unter: Psychotherapeutische Sprechstunde).
Sollten Sie, unabhängig von der Verfügbarkeit eines Wartelistenplatzes den Wunsch haben, eine Einschätzung für Ihr Anliegen zu erhalten, so melden Sie sich jederzeit gerne bei uns und fragen gezielt nach einer Diagnostik (ohne Anschlussbehandlung). Eine Diagnostik ist immer über die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Hierfür versuchen wir zeitnahe Termine zu vergeben, wenn ein fester Therapietermin einer anderen Person z.B. krankheits- oder urlaubsbedingt ausfällt.
Als Selbstzahler*in (siehe Kosten) und bei Anfragen für Paartherapie und Coaching, melden Sie sich gerne via E-Mail bei uns und nennen Sie Ihren Versicherungsstatus bzw. Ihre Bereitschaft für eine Selbstzahlerleistung. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen.
Warum bekomme ich als gesetzlich Versicherte/r nicht so schnell einen Therapieplatz?
Unsere Praxis verfügt über einen sogenannten „Kassensitz“ bzw. eine „Kassenzulassung“ zur Behandlung von gesetzlich Versicherten. Allerdings ist es Psychotherapeut*innen nicht erlaubt, unbegrenzt viele Patient*innen auf einer Kassenzulassung zu behandeln. Es gibt eine bestimmte Menge an Behandlungszeiten auf ein Quartal gerechnet, die nicht überschritten werden darf. Zudem wird auch die Anzahl der existierenden Kassenzulassungen beschränkt, sodass sich nicht jede*r Psychotherapeut*in einfach in einer Praxis niederlassen kann, um gesetzlich Versicherte behandeln zu können. Deshalb gibt es (bundesweit) hohe Wartezeiten auf Psychotherapieplätze für gesetzlich Versicherte. Verantwortlich für diese Regelung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).
Behandlungen von Privatversicherten oder Selbstzahlern sind hingegen nicht gebunden an das Vorhandensein einer Kassenzulassung und hier gibt es auch keine Mengenbeschränkung für Praxen. Das bedeutet jede Praxis kann so viele Anfragen annehmen, wie sie personell und räumlich bewältigen kann. Deswegen müssen Privatversicherte und Selbstzahler in der Regel nicht so lange auf einen Termin bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten warten, wie gesetzlich Versicherte.
Ihr Praxisteam aus Essen-Bredeney