Bei einem unverbindlichen Erstgespräch z.B. innerhalb der Psychotherapeutischen Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit, uns einen Überblick über Ihre Beschwerden und Anliegen zu geben. Gleichzeitig treffen wir eine Einschätzung, ob die Beschwerden einer Psychischen Störung entsprechen und wir Ihnen die passende Richtlinientherapie anbieten können. Informieren Sie sich gerne unter Einzeltherapie über einen typischen Therapieverlauf.
Sollte Ihr Anliegen im Bereich Beratung und Coaching liegen, so treffen wir auch hier eine Ersteinschätzung, ob wir die geeigneten Ansprechpartner sind und Ihnen ein zielführendes Angebot machen können.
Darüber hinaus können Sie Fragen an uns richten und wir besprechen organisatorische Aspekte. Im Erstgespräch haben Sie auch die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich in unserer Praxis wohl fühlen und sich uns anvertrauen möchten.
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert und können kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden. Terminabsagen sind spätestens 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag; Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage, da psychotherapeutische Praxen an diesen Tagen nicht besetzt sind. Bei nicht fristgerechter Absage wird ein Bereitstellungshonorar gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) geltend gemacht.

