Was ist ein/e Psychologe*in?
Ein/e Psychologe*in hat ein Hochschulstudium der Psychologie absolviert, welches früher mit einem Diplom-Titel und heute mit zwei Titeln, dem Bachelor und dem Master of Science, abgeschlossen wird. Nur das vollständige Studium mit einer klinischen Ausrichtung erlaubt die Weiterbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten*in. Die unter Laien häufig anzutreffende Gleichsetzung „Psychologe*in = Psychotherapeut*in“ trifft also nicht zu. Psychologen können nach ihrem Studium in unterschiedlichen Berufsfeldern tätig sein, wie z.B. in der Wissenschaft, der Beratung wirtschaftlicher Unternehmen, der Verkehrspsychologie usw.
Was ist ein/ Psychotherapeut*in?
Die Berufsbezeichnung „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ ist ein gesetzlich geschützter Titel, der seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes von 1999 an eine mindestens dreijährige, staatlich geregelte Weiterbildung nach dem Studium gebunden ist. Die Zusatzausbildung endet zudem mit einer staatlichen Prüfung. Danach erlangt ein/ Psychotherapeut*in, wie ein Arzt, die sog. Approbation als staatlich anerkannte Zulassung zur Ausübung der Heilkunde. Die jeweilige Zusatzausbildung kann einen unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkt haben, so z.B. den Schwerpunkt Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse. Diese drei Verfahren sind von den Krankenkassen wissenschaftlich anerkannt und werden daher als „Richtlinienverfahren“ bezeichnet. Psychotherapeuten können also mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.
Was ist ein/e Psychiater*in?
Ein/e Psychiater*in hat ein Hochschulstudium der Medizin und eine Ausbildung zum „Facharzt für Psychiatrie“ abgeschlossen. Psychiater kümmern sich in erster Linie um die körperliche Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen. Sie stellen zum Beispiel körperliche Ursachen einer psychischen Erkrankung fest und können Medikamente (sog. Psychopharmaka) verordnen.
Was ist ein/e Heilpraktiker*in für Psychotherapie?
Die Heilkundeerlaubnis nach HeilprG für Psychotherapie wird nach einer Prüfung durch Gesundheitsämter erteilt. Um die Prüfung zu bestehen, ist es sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben, eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie zu machen. Diese Ausbildung wird in ihren Inhalten und ihrem Stundenumfang staatlich nicht geregelt. Heilpraktiker benötigen auch kein vorheriges Studium der Psychologie an einer Universität hierfür als Voraussetzung. (Heilpraktiker sollten daher ihre therapeutischen Grenzen kennen und Patienten, die sie selbst nicht ausreichend gut behandeln können, an einen anderen Behandler, z.B. einen Psychiater oder Psychologischen Psychotherapeuten, verweisen.) Heilpraktiker für Psychotherapie können nicht mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.
Was bedeutet es, wenn auf einem Praxisschild „Psychotherapie“ steht?
Wenig. Im Gegensatz zur Bezeichnung „Psychotherapeut*in“ ist der Begriff „Psychotherapie“ gesetzlich leider nicht geschützt. Er besagt zunächst lediglich, dass hier Maßnahmen angeboten werden, die die Symptome und Beschwerden einer psychischen Erkrankung lindern sollen.
Warum bekomme ich als gesetzlich Versicherte/r nicht so schnell einen Therapieplatz?
Unsere Praxis verfügt über einen sogenannten „Kassensitz“ bzw. eine „Kassenzulassung“ zur Behandlung von gesetzlich Versicherten. Allerdings ist es Psychotherapeut*innen nicht erlaubt, unbegrenzt viele Patient*innen auf einer Kassenzulassung zu behandeln. Es gibt eine bestimmte Menge an Behandlungszeiten auf ein Quartal gerechnet, die nicht überschritten werden darf. Zudem wird auch die Anzahl der existierenden Kassenzulassungen beschränkt, sodass sich nicht jede*r Psychotherapeut*in einfach in einer Praxis niederlassen kann, um gesetzlich Versicherte behandeln zu können. Deshalb gibt es (bundesweit) hohe Wartezeiten auf Psychotherapieplätze für gesetzlich Versicherte. Verantwortlich für diese Regelung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).
Behandlungen von Privatversicherten oder Selbstzahlern sind hingegen nicht gebunden an das Vorhandensein einer Kassenzulassung und hier gibt es auch keine Mengenbeschränkung für Praxen. Das bedeutet jede Praxis kann so viele Anfragen annehmen, wie sie personell und räumlich bewältigen kann. Deswegen müssen Privatversicherte und Selbstzahler in der Regel nicht so lange auf einen Termin bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten warten, wie gesetzlich Versicherte.