Unsere Psychotherapeut*innen verfügen teilweise über eine sogenannte Kassenzulassung – hier können die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Der Antrag auf Psychotherapie wird gemeinsam in einer Sitzung gestellt, alles Weitere hierzu wird zuvor innerhalb der Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der Probatorik mit Ihnen geklärt.
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert und können kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden. Terminabsagen sind spätestens 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag; Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage, da psychotherapeutische Praxen an diesen Tagen nicht besetzt sind. Bei nicht fristgerechter Absage wird ein Bereitstellungshonorar gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) geltend gemacht.
Private Krankenversicherungen (PKV) und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel vollständig. Das Honorar richtet sich dabei nach der bundesweit einheitlichen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Seit dem 01.07.2024 gelten in der GOP neue Abrechnungsempfehlungen. Alle Psychotherapeut*innen unserer Praxis verfügen über eine Approbation und einen Arztregistereintrag. Daher sind alle GOP-Leistungen grundsätzlich durch die PKV und Beihilfe erstattungsfähig. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich vorab zu informieren, wie die Leistungspflicht im Bereich Psychotherapie in Ihrem Vertrag definiert ist. Es besteht ein Rechtsverhältnis zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in: Sie schließen mit uns einen Behandlungsvertrag ab und die erbrachten Leistungen werden monatlich von uns in Rechnung gestellt. Bevor Sie sich bei Ihrer PKV oder Beihilfestelle für oder gegen die Beantragung einer Psychotherapie entscheiden, können Sie im Regelfall drei Sprechstunden und zwei probatorische Sitzungen antragsfrei in Anspruch nehmen. In dieser Zeit besprechen wir in den Sitzungen Ihre Fragen und klären gemeinsam die notwendigen Formalitäten.
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert und können kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden. Terminabsagen sind spätestens 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag; Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage, da psychotherapeutische Praxen an diesen Tagen nicht besetzt sind. Bei nicht fristgerechter Absage wird ein Bereitstellungshonorar gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) geltend gemacht.
Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Antragsformalitäten, die vorab berücksichtigt werden müssen. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen kann z.B. bei geplantem Wechsel in die private Krankenversicherung, bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Das Honorar in unserer Praxis orientiert sich hier ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 139,90 Euro für eine Sitzung (50 Minuten).
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert und können kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden. Terminabsagen sind spätestens 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag; Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage, da psychotherapeutische Praxen an diesen Tagen nicht besetzt sind. Bei nicht fristgerechter Absage wird ein Bereitstellungshonorar gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) geltend gemacht.
Das Honorar für eine Einzelsitzung (50 Minuten) beträgt in unserer Praxis 180 Euro (entspricht 90 Euro pro Person), für eine Doppelsitzung (100 Minuten) 350 Euro (entspricht 175 Euro pro Person). Da Paartherapie keine Heilbehandlung darstellt, werden die Kosten nicht von Krankenversicherungen übernommen.
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert und können kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden. Terminabsagen sind spätestens 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag; Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage, da psychotherapeutische Praxen an diesen Tagen nicht besetzt sind. Bei nicht fristgerechter Absage wird ein Bereitstellungshonorar gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) geltend gemacht.
Innerhalb unserer Praxisräumlichkeiten beträgt das Honorar 180 Euro pro Sitzung (50 Minuten). Die Kosten für Beratung / Coaching außerhalb der Praxis weichen ab – sprechen Sie uns gern für ein unverbindliches Angebot an. Beratung und Coaching stellen keine Heilbehandlung dar und können somit nicht über eine Krankenversicherung abgerechnet werden. Bei klinisch ernstzunehmenden Symptomen und Hinweisen auf zugrundeliegende psychische Erkrankungen überlegen wir gemeinsam, wie das weitere Prozedere aussehen kann.
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert und können kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden. Terminabsagen sind spätestens 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag; Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage, da psychotherapeutische Praxen an diesen Tagen nicht besetzt sind. Bei nicht fristgerechter Absage wird ein Bereitstellungshonorar gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) geltend gemacht.

